Kündigungsrecht

  1. Im Deutschland kann das Kündigungsrecht für maximal zehn Jahre ausgeschlossen werden, was die Grundlage der hiesigen Festzinskredite ist, die mit Pfandbriefen entsprechender Laufzeit refinanziert werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Der abzuschließende Kreditvertrag soll ein Kündigungsrecht für den Teilentlastungsbetrag, der vom Erblastentilgungsfonds übernommen wird, enthalten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Gestritten wir vor allem über ein einseitiges Kündigungsrecht für die Spieler, wie EU-Sportkommissarin Viviane Reding der WELT sagte. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  4. "Das wäre nicht gegangen." Der Vertrag sieht ein halbjährliches Kündigungsrecht vor, somit musste er Ende Juni gekündigt werden, um an Silvester zu enden. ( Quelle: Tagesspiegel vom 16.06.2005)
  5. Nach Erkenntnissen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz machen einzelne Versicherer derzeit nämlich verstärkt von ihrem ordentlichen beziehungsweise außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch, um alte, unliebsame Verträge los zu werden. ( Quelle: Die Welt Online vom 23.04.2004)
  6. Danach besteht ein Kündigungsrecht des Reisenden bereits dann, wenn eine Gefährdung mit erheblicher und nicht erst mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 28.12.2004)
  7. Wenn Eigentümer an einer langen Vertragsbindung interessiert sind, können sie Mietern den Zuschlag geben, die über einen Zeitraum auf ihr Kündigungsrecht verzichten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 23.12.2003)
  8. Trotz des Streits will der Bund an Toll Collect festhalten und vorerst nicht von seinem ab diesem Montag möglichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 16.12.2003)
  9. "Viele Rechtsprechungen haben das Kündigungsrecht zu einem Abfindungsrecht und damit zu einem gravierende Einstellungshindernis gemacht", sagte Brüderle. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 01.04.2005)
  10. Für bereits gebuchte Städtereisen nach Madrid gibt es unter Umständen ein besonderes Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 12.03.2004)