Flüchtlingskonvention

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  1. Vielmehr hat sich Deutschland in internationalen Verträgen, wie der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Genfer Flüchtlingskonvention, gebunden. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  2. Betroffen seien hiervon vor allem Personen, denen gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention Abschiebungsschutz gewährt wurde (Paragraph 51.1 Ausländergesetz). ( Quelle: Junge Welt 2000)
  3. Voraussetzung soll sein, daß diese Staaten der Genfer Flüchtlingskonvention folgen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  4. Alle Staaten, die die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 unterzeichnet haben - dazu gehören Deutschland und die Türkei -, haben sich verpflichtet, alle Flüchtlinge, die als solche anerkannt worden sind, vor jeder Form von Verfolgung zu schützen. ( Quelle: Junge Welt 1999)
  5. Obwohl Polen 1991 die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet hat und anerkannten Flüchtlingen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung sowie Integrationsmöglichkeiten bietet, wollen nur wenige einen Antrag stellen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  6. Straftäter und andere Personen, die die Sicherheit unseres Staates gefährden, werden auch von der Genfer Flüchtlingskonvention vom Schutz ausgenommen. ( Quelle: Die Zeit (39/2001))
  7. Das schafft die Genfer Flüchtlingskonvention nicht. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  8. Diese Migration wird in Deutschland vornehmlich als krimineller Akt verstanden, ungeachtet der Tatsache, dass die Genfer Flüchtlingskonvention, die Deutschland unterschrieben hat, solche Einreise als Straftatbestand ausschließt. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
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