Und nun hebt der Vorsitzende Richter zu einigen juristischen Pirouetten an, die jedem Eiskunstläufer Ehre machen würden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 31.01.2004)
Der Sprung gilt als Salto mortale der Eiskunstläufer, weil er sie nicht drei, sondern dreieinhalb Mal um die eigene Achse wirbelt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)