Einstellung des Verfahrens

  1. Als Verteidiger Jürgen Strahl die Einstellung des Verfahrens verlangt, weil die DDR ihre eigene Rechtsordnung gehabt habe, erwidert der Richter: "Danach wäre auch nach Abschluß des Dritten Reiches keine Verfolgung möglich gewesen." ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  2. Verteidiger Stefan Bonn sagte, die Drohung stelle einen so schwerwiegenden Eingriff in die Rechte des Angeklagten dar, dass die Einstellung des Verfahrens geboten sei. ( Quelle: )
  3. Wenn die Verteidigung jetzt die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung eines Geldbetrags betreibe, habe sie offenbar ihre Linie geändert, meinte Wechsung. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  4. Die Einstellung des Verfahrens habe die Staatsanwaltschaft auch deshalb befürwortet, weil die Erzieherinnen nicht mehr in dem Kindergarten arbeiten, so Sörries. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  5. Außerdem gehe aus Unterlagen der Gauck-Behörde hervor, die erst nach der Einstellung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft eingegangen seien, daß Stasi-Offizier Klaus Roßberg von diesem Tag an krankgeschrieben war. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  6. Nach der Lektüre dieses Berichts beantragte Staatsanwältin Pernilla Åström, die bislang stets von der Schuld der beiden Männer ausgegangen war und noch am Vortag eine Verlängerung der U-Haft erwogen hatte, von sich aus die Einstellung des Verfahrens. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 12.09.2003)
  7. Staatsanwältin Pernilla Aström hatte selbst die Einstellung des Verfahrens beantragt. ( Quelle: Spiegel Online vom 12.09.2003)
  8. Eine Einstellung des Verfahrens scheint nicht unwahrscheinlich. ( Quelle: Abendblatt vom 22.08.2004)
  9. Der DFB-Kontrollausschuss plant die Einstellung des Verfahrens gegen 19 Spieler und den Mannschaftsbetreuer des Regionalligisten SC Paderborn im Zusammenhang mit dem Empfang von 10 000 Euro als Siegprämie für das DFB-Pokalspiel gegen den Hamburger SV. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 05.03.2005)
  10. Die Einstellung des Verfahrens wurde am Montag von der Staatsanwaltschaft München I bestätigt. ( Quelle: Spiegel Online vom 10.04.2002)