Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) plant noch in dieser Legislaturperiode eine große Justizreform.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Nach Protesten von allen Seiten will Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) den so genannten großen Lauschangriff auf Ärzte und Journalisten nun doch nicht ermöglichen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 11.09.2004)
Er wies Kritik von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zurück, im Münchner Fall seien die bestehenden Gesetze nicht ausreichend angewendet worden.
( Quelle: Die Welt vom 23.02.2005)
Mit diesen Zielen ist Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) gerade dabei, das Unterhaltsrecht zu reformieren.
( Quelle: Tagesspiegel vom 03.11.2004)
Kleinkriminelle sollen nach Plänen der Bundesjustizministerin einen Teil ihrer Strafe als Hausarrest unter Einsatz sogenannter elektronischer Fußfesseln absitzen können.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Die Länderchefs hatten die Bundesjustizministerin ersucht, eine Rechtsgrundlage zu finden, damit Straftäter ihre Verbrechen nicht mehr vermarkten können.
( Quelle: Spiegel Online vom 04.09.2004)
Nach Auffassung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) können sich die Frankfurter Polizisten, die dem mutmaßlichen Mörder von Jakob Gewalt angedroht hatten, auf das Strafgesetzbuch berufen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 22.02.2003)
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) betonte, dass illegale Beschäftigung in Privathaushalten weiter als Ordnungswidrigkeit und nicht als Straftat geahndet werde.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 21.01.2004)
Zu den prominentesten Kritikern der Lausch-Möglichkeiten gehört bei den Liberalen Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die nach dem positiven Mitgliederentscheid ihrer Partei von ihrem Amt als Bundesjustizministerin zurückgetreten war.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Unabhängig vom Ausgang der Bundestagswahl soll die wegen eines angeblichen Bush-Hitler-Vergleichs unter Druck geratene Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) ihr bisheriges Amt verlieren.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.09.2002)