Bauwilligen

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  1. Die zum Nachteil der Bauwilligen zumeist angewendete Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) widerspreche EU-Recht, erläutert die Präsidentin des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (Vzbv), Edda Müller. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 21.04.2004)
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