BVerfGE

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  1. Ob und mit welchem Inhalt diese Normen dem Eigentümer eine Bebauungsbefugnis vermitteln, ist eine Frage der Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts, die das BVerfG nicht nachzuprüfen hat (vgl. BVerfGE 18, 85 (92 f.) = NJW 1964, 1715). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Der Gesetzgeber ist um so freier, je mehr die Einschränkung sich auf dem Gebiet der bloßen Berufsausübung bewegt, und er ist um so stärker dem Eingriffsverbot unterworfen, je mehr es sich um die freie Berufswahl handelt (BVerfGE 7, 377 (405 ff.)). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Angesichts der Gefahren der automatisierten Datenverarbeitung ist ein - amtshilfefester - Schutz gegen Zweckentfremdung durch Weitergabe und Verwertungsverbot erforderlich (BVerfGE 65, 1 (46) = NJW 1984, 419). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Die Vorausberechenbarkeit der Steuerlast ist jedoch im Bereich des Abgabenwesens ein unverzichtbares Gebot der Rechtsstaatlichkeit (BVerfGE 19, 253, 267 = AP Nr. 8 zu Art. 2 GG). ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
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