Arbeitsunfähigkeit

1 2 4 Next →
  1. Die Versicherung übernimmt im Fall des Todes, der Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit die Kreditraten. ( Quelle: Die Welt vom 11.04.2005)
  2. Krankengeld wird gezahlt, wenn bei Arbeitsunfähigkeit die in der Regel auf sechs Wochen begrenzte volle Lohnfortzahlung ausläuft. ( Quelle: Die Welt Online vom 22.04.2003)
  3. Das Krankengeld für versicherungsberechtigte Mitglieder beträgt in der Klasse 611 80 % und in der Klasse 621 94,4 % des bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit maßgebenden Höchstgrundlohns (§ 180 I RVO). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. KRANKENSTAND Lange Dauer der Arbeitsunfähigkeit // 16,5 Tage betrug in Berlin 1998 im Durchschnitt die Arbeitsunfähigkeit. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  5. KRANKENSTAND Lange Dauer der Arbeitsunfähigkeit // 16,5 Tage betrug in Berlin 1998 im Durchschnitt die Arbeitsunfähigkeit. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  6. Bei Schwangerschaft, Berufskrankheiten und Berufsunfällen soll der Lohn vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit an weiterbezahlt werden. ( Quelle: TAZ 1993)
  7. So gesellt sich dann zur Krankheit und Arbeitsunfähigkeit oft auch der finanzielle Ruin. ( Quelle: Welt 1997)
  8. Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, werden die ärztlich nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet. ( Quelle: Die Welt vom 13.06.2005)
1 2 4 Next →