Eine Urteilsbegründung des Arbeitsgerichts liegt zwar noch nicht vor, doch die IBM sieht sich nach dieser Entscheidung in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, wie es in einer ersten Stellungnahme heißt.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Das Westfalen-Blatt muß die Freistellung zweier Redakteure wegen einer Larry-Flynt-Rezension zurücknehmen (taz vom 15.3.). Die Richter des Arbeitsgerichts Herford stellten in ihrer Begründung die innere Pressefreiheit vor den Tendenzschutz der Zeitung.
( Quelle: TAZ 1997)
In der Begründung des Arbeitsgerichts hieß es unter anderem, dass von dem Arbeitnehmer ohne weiteres zu erwarten gewesen wäre, die Diebstähle zu melden.
( Quelle: Die Zeit (19/2001))
Auch ein gleich lautendes Urteil des Arbeitsgerichts Gotha - es klagte ein Betriebsrat - hat nichts vorangetrieben.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 10.11.2001)
Die Richter setzten sich damit über ein Streikverbot des Arbeitsgerichts hinweg.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 03.05.2003)
Genf, Ende Mai - Hinter den dicken Mauern des Arbeitsgerichts 'Prud'- hommes' in Genf hört man nichts mehr vom Lachen und Plaudern der Leute, die draußen in den Freiluft-Cafés der Altstadt ihren Feierabend beginnen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Die Imbißkette McDonald's muß nach einem Urteil des Bochumer Arbeitsgerichts längerfristig beschäftigten Mitarbeitern künftig mehr Geld zahlen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Scheinarbeit: Aus Scheinarbeitsverträgen kann ein Arbeitnehmer nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/Main keine Ansprüche auf Leistungsbezüge im Krankheitsfall ableiten (AZ 4 Ca 9418/95).
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Ihre Klage wurde als unzulässig zurückgewiesen; der Antrag sei nicht "hinreichend bestimmt", begründete der Vorsitzende Richter des Stuttgarter Arbeitsgerichts im Sommer vergangenen Jahres seine Entscheidung.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
KÜNDIGUNG: Eine plötzliche Krankschreibung nach einem Streit mit Vorgesetzten rechtfertigt nach Ansicht des Arbeitsgerichts Frankfurt a.M. allein noch keine fristlose Kündigung.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)