Vor meiner Haustür fiel mir dann wieder ein, dass ja ein Freund aus Österreich bei mir übernachtete.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 17.10.2002)
Zu dem Zeitpunkt war sie schon einen Tag tot. Als besonders kaltschnäuzig wertete das Gericht die Tatsache, dass der 37-Jährige noch bei seinen Gastgebern blieb, mit ihnen aß und dort übernachtete, während im Obergeschoss die getötete Tocher lag.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)