Übergangsfristen

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  1. Der BZA plädiert hingegen für längere Übergangsfristen mit zunächst geringerer Bezahlung. ( Quelle: Netzeitung vom 08.02.2003)
  2. Bestehende Tankstellen erhalten für die Umrüstung Übergangsfristen von drei bis fünf Jahren, die sich nach der Höhe des jährlichen Benzinabsatzes und den lufthygienischen Vorbelastungen des Standortes richten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
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